Garantie
Bedingungen und Konditionen
Wir bei Kovax sind bestrebt, unseren Kunden die bestmöglichen Produkte und den bestmöglichen Service zu bieten. Deshalb bieten wir eine Standardgarantie von 2 Jahren auf unsere ProMa-X-, EMa-X- und Kovax Label-Linien. Diese Garantie deckt keine Verschleißteile ab, wie z. B.: Stützteller, Bruchdichtung, Abdeckhaube, Rotor, Lamellen, Auspuff, Schalldämpfer, Lager, Kohlebürsten oder Stromkabel.
+ 1 JAHR ZUSATZGARANTIE
Zusätzlich zur Standardgarantie von 2 Jahren für die ProMa-X-, EMa-X- und Kovax Label-Linien bieten wir den Endverbrauchern/Kunden die Möglichkeit, die Garantiezeit um 1 Jahr zu verlängern.
Für unsere ChargeMa-X-Linie bieten wir eine 2-Jahres-Garantie auf die Maschinen und das Ladegerät sowie eine 1-Jahres-Garantie auf die ChargeMa-X-Batterien.
Wenn ein Problem mit einem Kovax-Gerät auftritt, das unter diese Garantiebedingungen fällt, und das Problem durch einen Fabrikations- oder Materialfehler verursacht wird, repariert oder ersetzt Kovax Ihr Gerät kostenlos in Übereinstimmung mit den hier genannten Garantiebestimmungen und -bedingungen. Damit Ihre Maschinengarantie gültig bleibt, muss die Maschine in Übereinstimmung mit den Sicherheits- und Betriebsanweisungen von Kovax verwendet, gewartet und betrieben werden.
1. BEDINGUNGEN
1.1 Die Kovax-Maschinengarantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler ab.
1.2 Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum des Endverbrauchers/Kunden.
1.3 Die Garantie gilt bei normalem Gebrauch.
1.4 Garantiescheine sind maschinen- und endkundenabhängig; jede Maschine muss separat registriert werden. Die Garantie ist an die Seriennummer der Maschine und an den Endnutzer/Kunden, der Eigentümer der Maschine ist, gebunden.
1.5 Die Registrierung und die zusätzliche Garantie können nicht auf eine andere Maschine oder einen anderen Endbenutzer/eine andere Firma übertragen werden.
1.6 Für ein zusätzliches Jahr Garantie auf die ProMa-X-, EMa-X- und Kovax-Etikettenlinien muss die Maschine innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf vom Endverbraucher/Kunden registriert werden.
1.7 Die Garantiezeit für Kovax-Maschinen ist auf drei Jahre begrenzt, wenn die Maschine online über dieses Formular registriert wird.
1.8 Für Teile, die von einem von Kovax autorisierten Service-Center innerhalb der 2+1-jährigen Garantiezeit repariert/ausgetauscht wurden, gilt eine dreimonatige Garantie. Die Reparatur oder der Austausch von Ersatzteilen führt nicht zu einer Verlängerung der gültigen Garantiezeit; die ursprüngliche Garantiezeit gilt weiterhin.
1.9 Der Austausch des defekten Gerätes führt nicht zu einer Verlängerung der geltenden Garantiezeit; die ursprüngliche Garantiezeit gilt weiterhin.
2. AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN
2.1 Die allgemeinen Garantiebedingungen gelten nicht für defekte Kovax-Maschinen, die Schäden oder Mängel aufweisen, die durch einen der folgenden Faktoren verursacht wurden:
a. Fehlgebrauch,
b. Vernachlässigung der Nutzung oder Wartung,
c. Unfälle,
d. Aussetzen gegenüber extremen Temperaturen,
e. Säuren,
f. Wasser,
g. ungeeignete Lagerung,
h. übermäßige Stoß- oder Transportschäden.
2.2. Defekte, die durch andere als Kovax-Original-Ersatzteile, -Zubehör oder -Komponenten verursacht wurden.
2.3. Druckluftwerkzeuge, die mit nicht gefilterter Luft oder ohne Schmierung verwendet werden.
2.4 Normale Verschleißteile wie: Stützteller, Bruchdichtung, Abdeckhaube, Rotor, Schaufeln, Auspuff, Schalldämpfer, Lager, Kohlebürsten oder Stromkabel. (nicht abgedeckt im 2. und 3. Jahr der Garantie)
2.5 Geräte, die ohne vorherige Zustimmung von Kovax verändert, repariert oder zu reparieren versucht wurden (durch anderes als von Kovax autorisiertes Servicepersonal), teilweise oder vollständig zerlegt wurden.
2.6 Schäden an elektrischen Maschinen, die durch die Benutzung mit einem anderen als dem von Kovax empfohlenen Stützteller verursacht wurden.
2.7 Jegliche Schäden, die durch die Staubabsaugung aufgrund von Vernachlässigung der Nutzung oder Wartung verursacht werden. (Alle Luftkanäle und Bereiche unter den Abdeckungen sollten regelmäßig mit trockener Druckluft ausgeblasen werden).
2.8 Diese Garantie deckt keine Entschädigungen für Ausfallzeiten, Produktionsausfälle, Verletzungen oder Sachschäden.
2.9 Kovax ProMa-X, EMa-X und ChargeMa-X Maschinen sind von der Garantie ausgeschlossen, wenn sie industriell genutzt werden. Bei den Kovax Label Maschinen ist die industrielle Nutzung abgedeckt.
3. GARANTIEANSPRUCH
3.1 Garantieansprüche können nur von einem anerkannten Kovax-Händler, dem die Maschine übergeben wurde, im Namen des Endverbrauchers/Kunden geltend gemacht werden.
3.2 Ein Garantieantrag muss so schnell wie möglich und innerhalb der Garantiezeit gestellt werden.
3.3 Dem Garantieantrag ist ein gültiger Kaufbeleg oder eine Rechnung beizufügen, aus der die Seriennummer des reklamierten Geräts eindeutig hervorgeht. Außerdem muss ein Foto beigefügt werden, auf dem die Seriennummer deutlich zu erkennen ist. Auf Verlangen von Kovax muss das reklamierte Werkzeug für eine technische und/oder optische Inspektion zur Verfügung gestellt werden.